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Preise und Tarife Winter 23/24 Tages- Nachtparkplätze | Erste halbe Stunde - Kostenlos Halbtagestarif 4 h - € 4,00 Ganztagestarif - € 6,00 Nachttarif - € 10,00 24-Stunden-Ticket - € 16,00 |
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Abwicklung und Bezahlung Tages- und Nachtparkplätze schrankenlose Zufahrt mittels Kennzeichenerfassung | Parkhaus & Parkfläche Giggijochbahn Parkhaus & Parkfläche Gaislachkogelbahn Tiefgarage Freizeit Arena |
Bezahlung vor der Ausfahrt | Kreditkarte, Bargeld, Parkautomaten oder digital via Apps Parkster sowie Arivo |
Bezahlung nach der Ausfahrt | Die Parkgebühr kann bis 48 h nach dem Parkvorgang online bezahlt werden. |
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Kurzparkzonen – Parken ist bis zu 2 Stunden möglich | Intersport Glanzer bei der Giggijochbahn Rimlhaus Sölden, Dorfstraße Sport Riml, Dorfstraße Gemeindeamt Sölden Zentrumsparkplatz (Postparkplatz) Raiffeisenbank Sölden Glanz & Glory, Dorfstraße Spar Ennemoser (Buggl´s) Kinderkrippe Sölden |
Preise und Tarife Winter 23/24 Kurzparkzonen | Erste halbe Stunde: Kostenlos dann Abrechnung im Halbstundentakt (50 Cent); Beispiel € 1,50 für zwei Stunden Maximale kostenpflichtige Parkdauer – 120 Minuten Gebührenpflichtig: Montag – Sonntag 08.00 – 19.00 Uhr |
Abwicklung und Bezahlung Kurzparkzonen | Bargeld, mit Karte direkt an den Parkautomaten oder digital via Apps von Parkster sowie Arivo |
Achtung | Beachten Sie besonders bei den Parkflächen vor dem Gemeindeamt und vor der Freizeit Arena Sölden, ob Sie im Bereich der Tagesparkplätze oder in der Kurzparkzone Ihr Auto abgestellt haben. Das Parken in den Kurzparkzonen ist zwischen 19.00 – 08.00 Uhr kostenfrei gestattet (ausgenommen Zentrumsparkplatz und Intersport Glanzer bei Giggijochbahn). |
Parken ohne Parkschein Handyparken- Strafen | Gültig ist der via Handyparken gebuchte Kurzparkschein erst dann, wenn die Buchung auch bestätigt wurde. Solange noch keine Buchungsbestätigung vorliegt, ist auch kein gültiger Parkschein vorhanden und es kann bereits gestraft werden. Wie viel Sie bei einem Verstoß zahlen müssen, hängt von der Parkzone und der Parkdauer ab. Strafen bis zu € 42,-- sind pro Delikt fällig. |
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Gemeinde unter parkraum@soelden.gv.at oder der Telefonnummer +43 664 4428118 (Herr Arnold Elias) täglich von Montag bis Freitag 13.00 – 16.00 Uhr zur Verfügung.
Mit 01.02.2024 ist die Parkraumbewirtschaftung mit ihren verschiedensten Parkzonen in der Gemeinde Sölden in Kraft getreten. Da dieses Projekt ständig durch neue Partner und Parkflächen erweitert wird sowie aufgrund der Praxiserfahrungen Änderungen unterworfen ist, werden die oben angeführten Informationen laufend ergänzt.
Der Bürgermeister: - Mag. Ernst Schöpf
Eine PDF zu ausdrucken findet ihr hier:
Rundschreiben Parkplätze Vorlage.pdf herunterladen (0.23 MB)