Information - ID Austria und Handy Signatur

IDA

Ab 5. Dezember ersetzt die ID Austria als elektronischer Identitätsnachweis zukünftig die Handy Signatur. Somit müssen alle Bürger ab dem 5. Dezember bei Verwendung der Handy Signatur auf die ID Austria umsteigen.

Wurde die Handy Signatur behördlich registriert (z.B. Gemeindeamt, Finanzamt, …) kann der Umstieg auf die ID-Austria mit Vollfunktion in der App „Digitales Amt“ erledigt werden. Somit ist es nicht notwendig, die ID-Austria an einer Behörde zu registrieren.

Wurde die Handy Signatur nicht behördlich registriert (z.B. Postamt, A1, Sozialversicherung, …) ist eine behördliche Identitätsfeststellung nachzuholen. Dazu ist ein persönliches Erscheinen bei der Registrierungsbehörde nötig. Die nicht behördlich registrierte Handy Signatur kann aber jederzeit in der App „Digitales Amt“ zu der ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden.

Die ID Austria kann jede Person ab dem 14. Lebensjahr beantragen. Am Gemeindeamt in Sölden können jedoch nur österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Sölden die ID Austria beantragen. Alle Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft können die ID an der Landespolizeidirektion beantragen. 

Voraussetzung für die ID Austria ist ein Smartphone mit der App „Digitales Amt“ sowie eine aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung bzw. eine Fingerabdruck-Funktion.

Für weitere Informationen stehen euch gerne Kristin und Katharina im Bürgerservice zur Verfügung.




30.10.2023