04.11.2025

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Gemeinde

Mehr Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität im Ortszentrum

Alkoholverbot in der Sölder Dorfstraße ab 1. Dezember 2025.

© Ötztal Tourismus, Tobias Siegele
© Ötztal Tourismus, Tobias Siegele

Ab 1. Dezember 2025 gilt in der Sölder Dorfstraße und den angrenzenden Bereichen ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Die Gemeinde Sölden möchte damit das Zusammenleben im Ortszentrum stärken, nächtliche Ruhestörungen vermeiden und für ein geordnetes, sicheres Umfeld für Einheimische und Gäste sorgen.

Die Maßnahme wurde vom Gemeinderat Sölden im Herbst 2025 beschlossen und gilt bis 19. April 2026. Der Geltungsbereich erstreckt sich von der Giggijochbahn bis zur Gaislachkoglbahn – inklusive der Plätze rund um die Freizeit Arena, das Sozialzentrum, das Waldele sowie den Zentrumsshuttle (Tal- und Bergstation).

Klare Regeln für mehr Miteinander
In der ausgewiesenen Zone ist sowohl der Konsum von Alkohol im Freien als auch das Mitführen offener Flaschen oder Becher untersagt. Erlaubt bleibt selbstverständlich der Konsum in Bars, Restaurants, Gastgärten sowie bei genehmigten Veranstaltungen – dort, wo Alkoholausschank klar geregelt und räumlich abgegrenzt ist.

Ordnerdienste der Gemeinde Sölden sorgen künftig für Aufklärung und die Einhaltung der Regelungen (Alkoholverbotsverordnung & Lärmschutzverordnung). Das Ziel ist keine Strafe, sondern Bewusstseinsbildung und gegenseitiger Respekt im öffentlichen Raum.

© Ötztal Tourismus, Yaron Bindels
© Ötztal Tourismus, Yaron Bindels

Ein gemeinsamer Prozess

Die Entscheidung ist das Ergebnis eines breiten Entwicklungsprozesses, bei dem auch Betriebe und Wirte aktiv miteinbezogen wurden. Erfahrungen aus anderen alpinen Tourismusorten – etwa Fiss oder Ischgl – zeigen, dass klare Regeln für mehr Lebensqualität und ein positives Ortsbild sorgen.

Was Sie wissen sollten:

  • Zeitraum: 1. Dezember 2025 – 19. April 2026
  • Geltungsbereich: Dorfstraße (Giggijochbahn bis Gaislachkoglbahn), Freizeit Arena, Sozialzentrum Waldele, Zentrumsshuttle
  • Verboten: Trinken & Mitführen offener alkoholischer Getränke
  • Erlaubt: Gastgärten, genehmigte Veranstaltungen, Lokale
  • Kontrolle: Gemeindeeigene Ordnerdienste

Kommunikative Begleitung
Ötztal Tourismus begleitet die Maßnahme kommunikativ und unterstützt die Gemeinde bei der Information von Einheimischen, Betrieben und Gästen – unter anderem mit Aushängen, Informationsflyern und einer Landingpage mit Karte der Verbotszone.

So wird gewährleistet, dass die neue Regelung transparent und verständlich kommuniziert wird – für mehr Lebensqualität im Herzen von Sölden.

Alkoholverbotsverordnung Sölden

Hier finden Sie die vollständige Verordnung zum Alkoholverbot im Ortszentrum von Sölden.