
In letzter Zeit kommt es leider wieder vermehrt vor, dass Bürger:innen, Grünschnitt, Holzreste, Baumschnitt sowie Biomüll unerlaubt auf Grünflächen, in Wäldern oder in der Nähe von Gewässern entsorgen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass jegliche illegale Ablagerung von Abfällen verboten ist und verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden kann.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch Verschmutzungen sowie Beschädigungen von Gemeindeeigentum, wie beispielsweise das Bekleben von Straßenschildern mit Aufklebern oder das Verunreinigen von öffentlichen Mülleimern, eine Verwaltungsübertretung darstellen.
In solchen Fällen kann nicht nur eine Geldstrafe verhängt, sondern auch die Kostentragung für Reinigung oder Wiederherstellung eingefordert werden.





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