Da es vermehrt wieder vorkommt, dass BürgerInnen Müll, Grünschnitt, Holzreste, Baumschnitt sowie Biomüll im Wald auf unseren Grünflächen oder Gewässern entsorgen, möchten wir dringend nochmals darauf hinweisen, dass dies ausdrücklich verboten ist und mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden kann.
Deshalb bitten wir nochmal die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen.
Sachbeschädigung an Gemeindegut
Weiters möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Verunreinigungen und Sachbeschädigungen von Gemeindegut wie z.B. von Straßenschildern oder Mülleimern durch Mist oder Anbringen von Aufklebern eine Verwaltungsübertretung darstellen und mit einer Geldstrafe sowie zur Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung angehalten werden können.
Hier einige Negativbeispiele:
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