18.12.2024
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Soziales
Kurzzeitpflege Wohn- und Pflegeheim
Für die Kurzzeitpflege benötigt man eine bestätigte Pflegestufe bzw. muss ein Antrag für Pflegegeld gestellt sein.
Da in einem Pflegeheim hohe monatliche Kosten entstehen, kann ein Teil der Kosten mit Förderungen gedeckt werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Pflegestufe die Person hat, um den Antrag an die richtige Institution zu melden.
Keine Pflegestufe | Pflegestufe 1 & 2 | oder Pflegestufe 3 – 7 unter einem Jahr
- Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr möglich
- Die 28 Tage müssen nicht durchgehend in Anspruch genommen werden, sie können aufgeteilt werden. Zum Beispiel: 15 Tage im Herbst, 13 Tage im Frühling.
Pflegestufe 3 – 7 über einem Jahr
Für Personen, die Pflegestufe 3 – 7 über einem Jahr haben, gibt es nur eine Unterstützung für pflegende Angehörige vom Sozialministeriumservice. Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
- Maximal 28 Tage pro Kalenderjahr möglich
- Die Person pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3 – 7
- Der pflegende Angehörige ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert.
Weitere Info: Sozialministerium – Unterstützung für pflegende Angehörige
Welche Dokumente werden für die Aufnahme benötigt?
- Meldebestätigung, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
- Aktueller Pensionsbescheid (bei Pensionsversicherungsanstalt beantragen)
- Aktueller Bescheid Pflegestufe oder Bestätigung des Antrages auf Pflegegeld
- Einkommensnachweise: Pension, Mieteinnahmen, Leibrente, Versicherungen
- Wenn vorhanden: Bestätigung Erwachsenenvertretung/Vorsorgevollmacht
Bei Pflegestufe 3 – 7 über einem Jahr werden die Einkommensnachweise (Pensionsbescheid usw.) der pflegenden Angehörigen benötigt!