20.11.2025

Beiträge

Information zur Nutzung öffentlicher Grundstücke

Erfordernis eines Antrags auf mietweise Überlassung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeinde möchte Sie darüber informieren, dass die bisher genutzte Abstellfläche auf öffentlichem Grund künftig nur mehr auf Grundlage eines Antrags auf mietweise Überlassung zur Verfügung gestellt werden kann.

Diese Vorgangsweise ist aufgrund rechtlicher Vorgaben und zur geordneten Verwaltung des öffentlichen Grundes notwendig geworden.

Keine Rechtsansprüche trotz langjähriger Nutzung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bisherige Nutzung des Abstellplatzes – auch wenn sie über einen längeren Zeitraum erfolgt ist – keinen Rechtsanspruch auf dauerhafte Nutzung begründet. Eine Ersitzung eines Park- oder Abstellrechts auf öffentlichem Grund ist gesetzlich nicht möglich, da es sich um Gemeindeeigentum handelt, das der hoheitlichen Verwaltung unterliegt.

Mietweise Überlassung – Umfang der Nutzung

Bei positiver Prüfung Ihres Antrags kann der betreffende Platz mietweise zur Nutzung überlassen werden. Wir halten fest:

  • Die Überlassung gewährt ausschließlich das Recht, den Platz zu nutzen.
  • Keine Verpflichtung der Gemeinde zur Instandhaltung, Schneeräumung oder sonstigen Leistungen wird übernommen.
  • Die Gemeinde kann aufgrund öffentlicher Interessen, baulicher Notwendigkeiten oder geänderter Rahmenbedingungen jederzeit Anpassungen vornehmen.

Besonderer Hinweis für Mitglieder der Agrargemeinschaft

Mitglieder der Agrargemeinschaft besitzen kein generelles Recht zum Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund. Eine Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der Ausübung agrarischer Tätigkeiten zulässig, wie etwa:

  • Holzbringung
  • Beaufsichtigung und Betreuung von Weidevieh
  • Instandhaltungs- oder Kontrollarbeiten
  • vergleichbare Tätigkeiten

Für alle anderen Nutzungen ist ebenfalls ein Antrag erforderlich.

Kosteninformation

Zur transparenten Information teilen wir Ihnen die geltenden Kosten für die Nutzung solcher Abstellflächen mit:

  • Unasphaltierte Abstellfläche: EUR 22,– pro m² und Jahr
  • Asphaltierte Abstellfläche: EUR 37,– pro m² und Jahr

Die endgültigen Kosten ergeben sich aus der tatsächlichen Größe der Fläche, die der Antragsteller nutzt bzw. nutzen möchte.

Weiteres Vorgehen

Wir ersuchen Sie, falls Sie die Fläche weiterhin nutzen möchten, den beiliegenden bzw. online verfügbaren Antrag auf mietweise Überlassung auszufüllen und bei der Gemeinde einzureichen.

Kontaktinformation

Ing. Franz Josef Fiegl

Leitung Bauamt

Susanne Gritsch

Amtsleitung Karenzvertretung | Leitung Standesamt