09.08.2024
Stellenausschreibungen
Gemeinde
Soziales
Bewirb Dich im Wohn- und Pflegeheim Sölden!
Voll- oder Teilzeit – ab 32 Stunden pro Woche.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege oder
Pflegefachassistenz/Pflegeassistenz (M/W/D) im Wohn- und Pflegeheim Sölden
Voll- oder Teilzeit – ab 32 Stunden pro Woche (Arbeitszeit lt. Dienstplan)
Dienstbeginn ab sofort
Wir erwarten:
- Eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege und Berufsberechtigung
- Freude an der Betreuung, Begleitung und Pflege älterer Menschen
- Motivation für selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Teamgeist, Belastbarkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
Wir bieten:
- Ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Professionelles Arbeiten in persönlicher Atmosphäre mit einem hohen Maß an Mitarbeiterwertschätzung
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Ein modern ausgestattetes Haus in zentraler Lage von Sölden mit Platz für 27 Bewohner/innen
- Kostenfreie Verpflegung, Tiefgaragenabstellplatz und weitere Vergünstigungen
- Dienstwohnung gegen Entgelt möglich
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeindevertragsbediensteten-gesetzes (G-VBG 2012), LGBl. 119/2011 idgF., Mindestentlohnung PA brutto € 3.229,94 (40 Std./Wo.), PFA brutto € 3.401,94 (40 Std./Wo.), DGKP brutto € 3.792,44 (40 Std./Wo.) und erhöht sich bei entsprechender Ausbildung und zweckdienlichen und bedeutsamen Vordienstzeiten.
Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Tätigkeiten, Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Ausweis für Gesundheitsberufe richten Sie bitte entweder postalisch an das Wohn- und Pflegeheim Sölden, Granbichlstraße 36, 6450 Sölden oder per E-Mail an heimleitung@sz-soelden.at.
Gerne können Sie Ihren Arbeitsplatz und die Mitarbeiter/innen durch ein Vorgespräch mit der Heimleiterin Ester Stöckl kennenlernen. Auch für nähere Auskünfte bzw. Informationen steht sie vorab zur Verfügung.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.