20.08.2026
Neuigkeiten
Verbot der Schifffahrt auf der Ötztaler Ache
ab der Brandachbrücke bis zur Mündung der Ötztaler Ache in den Inn
Die Bezirkshauptmannschaft Imst hat aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität der Ötztaler Ache ein behördliches Befahrungsverbot erlassen. Hintergrund ist die infolge eines Elementarereignisses derzeit nur eingeschränkt arbeitende Kläranlage Sölden. Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen ist das Befahren der Ötztaler Ache mit Fahrzeugen und Schwimmkörpern ab sofort und bis auf Weiteres untersagt. Betroffen ist der Abschnitt von der Brandachbrücke (Flusskilometer 7,410) bis zur Mündung der Ötztaler Ache in den Inn (Flusskilometer 0,00).
Das Verbot gilt insbesondere für alle Aktivitäten im Bereich Rafting, Kajak sowie sonstige gewerbliche und private Befahrungen des genannten Gewässerabschnitts.
Wir ersuchen alle betroffenen Betriebe und Partner, diese behördliche Anordnung zu beachten und ihre Gäste entsprechend zu informieren.
Weitere Details werden in Kürze im Rahmen einer Pressemitteilung des Landes Tirol bekanntgegeben