Meldevorgang von Haupt- und Nebenwohnsitzen
Sobald Sie eine Unterkunft beziehen müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen anmelden.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Anmeldung?
- Einen vollständig ausgefüllten Meldezettel. Dieses Anmeldeformular muss vom Unterkunftgeber unterschrieben sein.
- Einen amtlichen Lichtbildausweis im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Der Führerschein gilt nur für österreichische Staatsbürger. Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie ein gültiges Reisedokument in Original mitbringen.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Abmeldung?
- Einen vollständig ausgefüllten Meldezettel (die Unterschrift des Unterkunftgebers brauchen Sie nicht)
- Wichtig ist jedoch die Unterschrift von der Person die sich abmelden möchte
- Abmelden können Sie sich in ganz Österreich bei einer Meldebehörde
An-, Ab- und Ummeldungen per E-Mail sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Anmeldebescheinigung für EU- oder EWR-Bürger und Schweizer
Wenn Sie sich als SchweizerIn, EU- oder EWR-BürgerIn anmelden und sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie innerhalb von vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft ausstellen lassen.
Formulare PDF:
Reisepass und ID Austria
Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
- Reisepass ist abgelaufen
- Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.
Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden. Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.
- Die Person hat den Wohnsitz in Sölden gemeldet
- Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden
Ab dem 1. April 2025 tritt eine neue Regelung für die Ausstellung von Kinderreisedokumenten in Kraft: Für Kinder unter zwei Jahren ist künftig nur noch ein Reisedokument kostenlos. Eltern können wählen, ob sie entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis gebührenfrei beantragen möchten. Die bisherige Möglichkeit, beide Dokumente kostenfrei ausstellen zu lassen, entfällt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass nicht-österreichische Staatsbürger die ID Austria ab sofort direkt in den Dienststellen der Finanzämter beantragen können. Ein persönlicher Besuch bei der Landespolizeidirektion (LPD) ist damit nicht mehr zwingend erforderlich.
Die Terminvereinbarung erfolgt einfach und bequem online über das Terminbuchungssystem des Bundesministeriums für Finanzen (BMF):
👉 Terminbuchungssystem
So funktioniert die Buchung:
- Persönliche Daten eingeben
- Wunschstandort auswählen
- Vor der Bestätigung werden alle erforderlichen Unterlagen angezeigt
Weitere Informationen sowie ein Erklärvideo zur Terminbuchung finden Sie unter folgendem Link:
👉 www.bmf.gv.at -> Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung bei den Finanzämtern ist eine zusätzliche Möglichkeit – die Registrierung über die LPD ist weiterhin möglich.
Passbilder
Es besteht die Möglichkeit Passbilder für Ausweisdokumente direkt an der Gemeinde Sölden zu erstellen. Zum Erstellen der Passfotos ist keine Terminvereinbarung nötig.
- Kosten: € 10,- (4er-Set).
Online-Services
Voraussetzung für die Nutzung sind: ID Austria oder EU Login, Volljährigkeit
Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen: An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt. Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen.
Kontaktinformation
Parteienverkehr
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Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00, 16:00 - 18:00 Uhr
Gemeindeamt Sölden