
Meldevorgang von Haupt- und Nebenwohnsitzen
Sobald Sie eine Unterkunft beziehen müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen anmelden.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Anmeldung?
- Einen vollständig ausgefüllten Meldezettel. Dieses Anmeldeformular muss vom Unterkunftgeber unterschrieben sein.
- Einen amtlichen Lichtbildausweis im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Der Führerschein gilt nur für österreichische Staatsbürger. Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie ein gültiges Reisedokument in Original mitbringen.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Abmeldung?
- Einen vollständig ausgefüllten Meldezettel (die Unterschrift des Unterkunftgebers brauchen Sie nicht)
- Wichtig ist jedoch die Unterschrift von der Person die sich abmelden möchte
- Abmelden können Sie sich in ganz Österreich bei einer Meldebehörde
An-, Ab- und Ummeldungen per E-Mail sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Reisepass
Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
- Reisepass ist abgelaufen
- Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.
Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden. Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.
Voraussetzungen
- Die Person hat den Wohnsitz in Sölden gemeldet
- Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden
Passbilder
Es besteht die Möglichkeit Passbilder für Ausweisdokumente direkt an der Gemeinde Sölden zu erstellen. Zum Erstellen der Passfotos ist keine Terminvereinbarung nötig.
- Kosten: € 10,- (4er-Set).
Anmeldebescheinigung für EU- oder EWR-Bürger und Schweizer
Wenn Sie sich als SchweizerIn, EU- oder EWR-BürgerIn anmelden und sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie innerhalb von vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft ausstellen lassen.
Online-Services
Voraussetzung für die Nutzung sind: ID Austria oder EU Login, Volljährigkeit
Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen: An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt. Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen.
Kontaktinformation
Parteienverkehr
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Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00, 16:00 - 18:00 Uhr
Gemeindeamt Sölden

