Meldevorgang von Haupt- und Nebenwohnsitzen
Sobald Sie eine Unterkunft beziehen müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen anmelden.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Anmeldung?
- Einen vollständig ausgefüllten Meldezettel. Dieses Anmeldeformular muss vom Unterkunftgeber unterschrieben sein.
- Einen amtlichen Lichtbildausweis im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Der Führerschein gilt nur für österreichische Staatsbürger. Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie ein gültiges Reisedokument in Original mitbringen.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Abmeldung?
- Einen vollständig ausgefüllten Meldezettel (die Unterschrift des Unterkunftgebers brauchen Sie nicht)
- Wichtig ist jedoch die Unterschrift von der Person die sich abmelden möchte
- Abmelden können Sie sich in ganz Österreich von einer Meldebehörde
An-, Ab- und Ummeldungen per E-Mail sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Anmeldebescheinigung für EU- oder EWR-Bürger und Schweizer
Wenn Sie sich als SchweizerIn, EU- oder EWR-BürgerIn anmelden und sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie innerhalb von vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft ausstellen lassen.
Passbilder
Es besteht die Möglichkeit Passbilder für Ausweisdokumente direkt an der Gemeinde Sölden zu erstellen. Zum Erstellen der Passfotos ist keine Terminvereinbarung nötig.
- Kosten: € 10,- (4er-Set).
Online-Services
Voraussetzung für die Nutzung sind: ID Austria oder EU Login, Volljährigkeit
Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen: An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt. Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen.
Kontaktinformationen
Parteienverkehr
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Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00, 16:00 - 18:00 Uhr
Gemeindeamt Sölden