Reisepass | Personalausweis
Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
- Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
- Reisepass ist abgelaufen
- Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
- Reisepass gibt die Identität nicht wieder
- Verlust oder Diebstahl
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.
Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden. Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.
Voraussetzungen
- Die Person hat den Wohnsitz in Sölden gemeldet
- Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden
Passbilder
Es besteht die Möglichkeit Passbilder für Ausweisdokumente direkt an der Gemeinde Sölden zu erstellen. Zum Erstellen der Passfotos ist keine Terminvereinbarung nötig.
- Kosten: € 10,- (4er-Set).
Parteienverkehr
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Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00, 16:00 - 18:00 Uhr

