18.12.2024
Beiträge
Soziales
Tarife Wohn- und Pflegeheim
Folgend die Gebühren und Anpassungen für das Jahr 2025, die mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2025 in Kraft treten.
![](https://dd41evczuwovg.cloudfront.net/2024/12/178.jpg)
Wohn- und Pflegeheim Sölden Tarife 2024 gültig ab 01.01.2024
Von der Pension verbleibt der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20% zzgl. allfälliger Sonderzahlungen. Aus dem Pflegegeld verbleibt ein Taschengeld in der Höhe von 10% des Pflegegeldes der Stufe 3 (2024: 55,20 €)
Abwesenheitsvergütung:
- Krankheitsbedingte Abwesenheiten
- Ab dem 3. Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit wird ein um 10% verminderter Tagsatz verrechnet (Platzhaltegebühr).
- Urlaubsregelung: HeimbewohnerInnen können einen Urlaub im Ausmaß von max. 20 Tagen pro Jahr konsumieren. Für 20 Tage reduziert sich der Tagsatz um 10%. Ab dem 21. Urlaubstag wird der volle Tagsatz verrechnet.
Parkgebühren
Hier finden Sie die Parkgebühren für die Tiefgarage Sozialzentrum: